Rechtliche Betreuungen nach BtG

Hilfe mit Herz und Verstand

 

 

 

Beistehen statt beiseite stehen!

 

Werden Sie ehrenamtliche(r) Betreuer(in) nach dem Betreuungsgesetz (BtG)!

 

 

 

 

RECHTLICHE BETREUUNG ...

... eine Aufgabe von Mensch zu Mensch

 

- Sie haben die Betreuung eines Angehörigen übernommen?
- Sie sehen diese Aufgabe auf sich zukommen?
- Sie interessieren sich für dieses Ehrenamt?
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RECHTLICHE BETREUUNG ...

... das ist die persönliche und rechtliche Vertretung von erwachsenen Mitmenschen dort, wo sie es selbst nicht können.

 

SIE als ehrenamtl. BetreuerIn müssen nicht putzen, waschen, kochen oder gar pflegen.

 

IHRE AUFGABE als BetreuerIn ist es vielmehr, Hilfsmöglichkeiten zu organisieren und die Lösung von Alltagsproblemen in dem vom zuständigen Vormundschaftsgericht festgelegten Aufgabenkreis zu bewerkstelligen.

 

SIE sind kraft Gesetz bei dieser Tätigkeit haftpflichtversichert und erhalten auf Antrag eine jährliche Aufwandsentschädigung sowie Kostenersatz gegen Nachweis.
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WIR, die Vereinsbetreuer des ARV, haben den gesetzlichen Auftrag, Sie in die Aufgaben
dieses Ehrenamtes einzuführen, fortzubilden und zu beraten.

 

WIR, als berufserfahrene VereinsbetreuerInnen, beantworten gerne Ihre Fragen im
persönlichen Gespräch und bieten konkrete Hilfen an – kostenfrei und auf Wunsch
auch anonym. Wir unterliegen der Schweigepflicht.

 

WIR informieren Sie gern.
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HILFE VON MENSCH ZU MENSCH – machen Sie mit!

 

Danke!

In der Oberpfalz gibt es z. Zt. ARV-Betreuungsbüros in

 

Regensburg (Oberpfalz-Süd) und

Weiden (Oberpfalz-Nord)

 

Bei Interesse an der Mitarbeit rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine eMail!

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>>> Das "Goldene Buch" für Lob und Tadel an ARV-Diensten!

 

Ihre Meinung ist uns wichtig.