Aufgaben, Ziele und Arbeitsweisen

Die ARV-Schuldnerberatung kooperiert u. a. mit Rechtsanwälten, Gläubigern und Banken, um für Sie ein individuelles Konzept zu erstellen, das Ihnen bei der Bewältigung Ihrer Schulden hilft. Wir begleiten Sie bis zum letzten Schritt und achten darauf, dass keine neuen Verbindlichkeiten eingegangen werden müssen.

Erst nach einem umfassenden Beratungsgespräch starten wir unsere Arbeit. Nur wenn Sie wirklich bereit sind, Ihr Schuldenproblem ernsthaft und opferbereit anzugehen, können wir auch etwas bewirken. Deswegen ist eine aktive Beteiligung Ihrerseits zwingend notwendig. Dazu zählt auch die Offenlegung aller Schulden sowie des gesamten Einkommens. Termine und Absprachen müssen unbedingt eingehalten werden, um schnell und konsequent das Ziel zu verfolgen.

Für das erste Beratungsgespräch benötigen wir Ihre Einkommensnachweise, den Mietvertrag, eine Aufstellung Ihrer privaten Ausgaben und alle vergangenen Gläubigerschreiben. Näheres erfahren Sie telefonisch bei Terminvereinbarung.

Nur so können wir uns einen ersten Eindruck Ihrer Situation verschaffen und ein abgestimmtes Konzept erstellen.


Das können wir u. a. für Sie tun:

  • Überprüfung aller Forderungen auf Rechtmäßigkeit
  • Überprüfung von Lohnpfändungen
  • ggf. Aufhebung von Lohnpfändungen
  • Überprüfung von Kontopfändungen
  • ggf. Aufhebung von Kontopfändungen
  • Sicherstellung von Wohnraum und Energieversorgung
  • Berechnung aller Verpflichtungen und Schulden
  • Verhandlungen mit Gläubigern
  • Erarbeitung eines Konzepts
  • Beratung bei Insolvenzverfahren

 Warten Sie nicht zu lang! Suchen Sie eine der ARV-Schuldnerberatungsstellen auf!