Das ARV-Leitbild

Gemäß seinem Selbstverständnis arbeitet der ARV nach folgenden Grundsätzen:

 

Lücken schließen

Der ARV versucht, erkannte Lücken im sozialen Netz im Rahmen seiner Möglichkeiten wirkungsvoll zu schließen. Er verschließt sich neuen sozialen Aufgaben nicht.

 

Flexibilität

Der ARV reagiert engagiert. unbürokratisch und flexibel auf Hilfeersuchen und neue soziale Hrausforderungen.

 

Nächstenliebe

Die Dienste des ARV werden im Geiste der Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit erbracht. Die Anliegen und Bedürfnisse der Hilfesuchenden stehen dabei im Mittelpunkt.

 

Qualität

Qualität durch Professionalität nach dem Stand der Wissenschaft und Lehre ist der Maßstab für die Erbringung der ARV-Dienste unabhängig davon, ob die Leistungen durch Haupt- oder Ehrenamtliche, gegen Gebühr oder kostenlos erbracht werden. Ständige Schulung und Fortbildung sind unerlässlich.

 

Gleichbehandlung

Der ARV macht bei der Erbringung seiner sozialen Dienste keine Unterschiede nach Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion, sozialer Stellung und politischer Zugehörigkeit.

 

Neutralität

Der ARV ist politisch und konfessionell ungebunden und ergreift nicht Partei.

 

Unabhängigkeit

Der ARV bringt sich nicht in existenzielle Abhängigkeit von natürlichen oder juristischen Personen.

 

Ehrenamtlichkeit

Ehrenamtlichkeit ist ein wesentliches Fundament der Verbandsarbeit und des Selbstverständnisses. Die Tätigkeit als Mitglied des Vorstandes oder Leiter(in) einer ARV-Gliederung ist deshalb grundsätzlich ehrenamtlich.

Außerdem benötigt der ARV einen angemessenen Anteil an Ehrenamtlichkeit, um seine Dienste kostengünstig und damit sozialverträglich anbieten zu können.

Hauptamtlichkeit dient der Verwirklichung der satzungsgemäßen Verbandsziele über die Möglichkeiten des Ehrenamtes hinaus.

 

Freiwilligkeit

Die aktive Mitarbeit ehrenamtlicher Helfer(innen) im ARV ist freiwillig. Verlässlichkeit im Falle freiwilliger Übernahme von Diensten ist Ehrenpflicht.

 

Gemeinnützigkeit

Der ARV ist eine gemeinnützige Hilfsorganisation der freien Wohlfahrtspflege und der Notfallhilfe. Über die gesetzlichen Vorschriften zur Gemeinnützigkeit hinaus versteht sich der ARV als idealistische Wertegemeinschaft mir uneigennützigen Zielen ohne Gewinnstreben.

> ARV-Satzung