Die Verbandsgliederung

Strukturen müssen sein

Kreisverbände   -   Bezirksverband   -   Bundesverband und Spitzenverband

Der ARV im Regierungsbezirk Oberpfalz wird durch die juristischen Person "Allgemeiner Rettungsverband Oberpfalz e. V." verkörpert, die sich wie folgt gliedert:

 
  • Bezirksverband (jur. Person = eingetragener Verein) mit Delegiertenversammlung, Vorstand und Hauptverwaltung"

 

  • Kreisverbände (nichtselbständige Untergliederungen) mit Mitgliederhauptversammlungen, Kreisbeauftragten und Dienststellenleitern

Gemäß Satzung, die der Mustersatzung des ARV-Bundesverbandes entsprechen und vom Spitzenverband (Der Paritätische, LV Bayern) genehmigt sein muss, ist das oberste Organ des ARV als gemeinnützigem Verein die Delegiertenversammlung (=Hauptversammlung), die aus den auf den Mitgliederhauptversammlungen der Kreisverbände gewählten Delegierten besteht und u. a. den drei- bis fünfköpfigen Bezirksvorstand wählt.

 

Führungsämter im Verein sind grundsätzlich Ehrenämter. Daher bedient sich der Vorstand angesichts der Verbandsgröße der hauptamtlich besetzten Hauptverwaltung und eines (Bezirks-)Geschäftsführers (= Leiter der Hauptverwaltung) zur Umsetzung von Beschlüssen und zur Verwaltung vor allem der Finanzen und des Personals. Aus Kostengründen geschieht dies zentral für sämtliche Dienststellen in allen Kreisverbänden. So ist zudem für einheitliche Verfahrensweisen, Erscheinungsbilder und Qualitätsstandards gesorgt (= corporate identity).

 

Auf Kreisebene wird der Verein von Kreis- oder Dienststellenbeauftragten vertreten, die vom Vorstand bestimmt werden und als Beiräte den Sitzungen des Vorstandes beiwohnen sollen. In der Regel hauptamtliche Dienststellenleiter tragen die Verantwortung für die einzelnen ARV-Dienstleistungsbereiche.innerhalb der KV. Die Kreisverbände bieten über ihre Dienststellen vielfältige soziale Dienste an, deren Umfang jedoch nicht in allen Kreisverbänden identisch ist. Das aktuelle Dienstleistungsangebot geht aus den Seitern der einzelnen KV hervor.

Der Dachverband BdARV

Der Bundesverband der Allgemeinen Rettungsverbände Deutschlands e. V. (ARV bzw. BdARV) ist eine Vereinigung gemeinnütziger Hilfsorganisationen der freien Wohlfahrtspflege und der Notfallhilfe. Er ist Dachverband deutscher ARV-Organisationen, die sich sozialen Diensten und der Notfallhilfe widmen und vielfältiges Engagement für hilfsbedürftige Menschen zeigen.

 

Nicht alle Vereine, die den Namen "ARV ...", bzw. "Allgemeiner Rettungsverband ..." tragen, bekennen sich zur Gemeinschaft des ARV-Bundesverbandes und verfolgen die gleichen Ziele.

 

Der ARV wurde am 20. Januar 1973 als "Allgemeiner Rettungsverein, Zentralverein für die BRD" gegründet und später in "Allgemeiner Rettungsverband Deutschland e. V." umgetauft. Aus ihm gingen heutige ARV-Organisationen als selbständige juristische Personen hervor. Seit 1978 heißt der ARV-Dachverband "Bundesverband der Allgemeinen Rettungsverbände Deutschlands e. V." und agiert auf rein ehrenamtlicher Basis im Sinne einer Arbeitsgemeinschaft für ARV-Organisationen mit gleichen satzungsgemäßen Zielsetzungen. Auch der ARV Oberpfalz e. V. ist Mitglied im BdARV.

Der Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege

Außerdem gehört der ARV Oberpfalz e. V. dem PARITÄTISCHEN in Bayern an, einem der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Deutschland.

Die ARV-Idee weiter verbreiten

Wenn Sie einen eigenen ARV-Ortsverband ins Leben rufen möchten, klicken Sie auf das ARV-Emblem rechts oder schreiben Sie an: mail@arv-oberpfalz.de                                     

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