Die Beitragsordnung für Mitglieder

Gültig für den Bereich des ARV Oberpfalz e. V.

Stand 2012 (unverändert seit 2002)

Nachstehende, seit 2002 gültige Jahresbeiträge verstehen sich als Mindestbeiträge. Wer den ARV besonders fördern will, kann so durch eine freiwillige Beitragserhöhung für eine regelmäßige Zuwendung sorgen. Alternativ kann natürlich unabhängig von der Mitgliedschaft beliebig gespendet werden. Selbstverständlich übersenden wir auf Wunsch eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) für das Finanzamt.

 

 



Ordentliche Mitgliedschaft juristischer Personen (Firmen, Organisationen usw.)

Grundbeitrag

Mindest-beitrag

pro Jahr

 

 

100,00 €

Ordentliche Mitgliedschaft natürlicher Personen

Einzelpersonen

weitere Familienangehörige in Wohngemeinschaft

Härtefälle (Nachlass auf Antrag bis zu 75 % des Normalbeitrages)

 

25,00 €

15,00 €

    

  6,25 €

Jugendmitgliedschaft

(vollendetes 6. bis vollendetes 18. Lebensjahr)

   

    6,00 €

Fördernde Mitgliedschaft

natürliche Personen (Einzelmitglieder)

juristische Personen

 

25,00 €

50,00 €

Weitere Gebühren (z. B. Aufnahmegebühr) fallen nicht an. Der Beitrag wird grundsätzlich nicht bar kassiert, sondern per Bankeinzug erhoben.

Fälligkeit ist jährlich im voraus.

 

Bitte fordern Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft an oder nutzen Sie die Download-Möglichkeit.

 

Sie können aber auch ganz einfach und bequem spenden.

Entweder auf Konto 11100 bei der RaiBa Weiden (BLZ 753 600 11)

oder bequem online durch Klick auf Bequem online spenden!