ARV-Ortsgruppe oder -Kreisverband gründen!

Hilfe, in meiner Nähe gibt es keinen ARV! Was tun?

In der Oberpfalz gibt es derzeit noch drei von sieben Landkreisen und eine von drei kreisfreien Städten, in denen der ARV keine eigene Dienststelle unterhält, wenngleich manche seiner Dienste natürlich auch grenzübergreifend erbracht werden. Sie wohnen hier und möchten gerne die Lücke schließen. Dazu wollen Sie sich mit anderen interessierten Personen zusammenschließen, um eine Ortsgruppe oder gar einen Kreisverband ins Leben zu rufen? - Wir helfen Ihnen dabei.

 

Das Vorhaben könnte die oberpfälzischen Landkreise Amberg, Cham und Neumarkt sowie die Stadt Amberg betreffen. Ortsgruppen können darüber hinaus auch in bestehenden Kreisverbänden gegründet werden. Auch in den der Oberpfalz benachbarten Landkreisen Niederbayerns sowie Mittel- und Oberfrankens sind mit Zustimmung des ARV-Bundesverbandes Neugründungen und ARV-Aktivitäten möglich.

 

Bitte machen Sie sich mit der ARV-Satzung vertraut, denn nach diesem "Gesetzbuch" muss alles geregelt werden. Sollten Sie mit Bedingungen, Zielen und Aufgaben des Verbandes übereinstimmen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, am besten schriftlich per eMail! Wir werden dann mit Ihnen und evtl. Mitstreitern einen Kennenlerntermin vereinbaren, um alles Weitere zu besprechen.

 

Sie können aber auch zunächst erst mal Mitglied werden und später weitere Interessenten für eine eigene ARV-Gliederung werben. Und noch etwas: Sie dürfen nicht vorbestraft sein.

 

Übrigens: Der ARV sucht ehrenamtliche Funktionsträger und Führungspersonal auch für bestehende Kreisverbände und den Bezirksvorstand. Haben Sie Lust, Verantwortung zu übernehmen? Schauen Sie sich auf dieser Homepage um und melden Sie sich bei Interesse! Wir freuen uns auf Sie und Ihr Engagement für Menschen.

 

Telefon Hauptverwaltung: 0961 200-230 (Geschäftsführung)

eMail: mail@arv-oberpfalz.de