Der Vorstand des ARV Oberpfalz e. V.

Entscheider im Ehrenamt

> Zur Historie der ARV-"Steuermänner" (Vorstände) in der Oberpfalz seit Gründung



Dem Gremium gehören drei bis fünf, von der Bezirksdelegiertenversammlung (dem höchsten Organ des ARV Oberpfalz e. V.) jeweils auf vier Jahre gewählte, einzeln vertretungsberechtigte, ehrenamtliche Mitglieder an. Gewählt wurde zuletzt im August 2012. Nachstehend die derzeitigen Amtsträger:

 

 

Thilo Schmidt

Rechtsanwalt, Weiden i. d. OPf.

t.schmidt@arv-oberpfalz.de

 

> amtierender Vorsitzender des Vorstandes seit August 2011

 

Burkhard Hagemann

Apotheker i. R., Pharmacierat, Altenstadt a. d. Waldnaab

b.hagemann@arv-oberpfalz.de

 

> Mitglied des Vorstandes

> Gemeinderat Altenstadt a. d. Waldnaab

> Geschäftsführer von www.Familiaer-Betreutes-Wohnen.de

 

 

 

 

Dipl.-Päd. Hans-Dieter Penke-Zierhut

DPWV-Geschäftsführer i. R., Regensburg

h.d.penke-zierhut@arv-oberpfalz.de

 

> Mitglied des Vorstandes seit August 2012

 

- 1947 in Oberstdorf im Allgäu geboren, verheiratet, zwei Kinder, wohnhaft in Regensburg

- Diplompädagoge, seit 1987 beim Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV), Bezirksverband Niederbayern/Oberpfalz, in Regensburg

- Zuständigkeitsschwerpunkte: Fortbildungsangebote für Mitgliedsorganisationen, Offene Behindertenarbeit

- ab 1995 Geschäftsführer des BV Ndb/Opf., zuständig für die Betreuung und
Beratung von ca. 100 Mitgliedsorganisationen

- seit dieser Zeit Mitglied in den Sozialhilfeausschüssen der Bezirke Niederbayern und Oberpfalz sowie der Stadt und des Landkreises Regensburg, Mitglied in Jugendhilfeausschüssen und weiteren Gremien wie PSAGs, Planungs- und Koordinierungsausschüssen/Psychiatrie, Entgeltkommissionen

- Beirat bzw. Aufsichtsratsmitglied einer Reihe von gemeinnützigen GmbHs

- mehrere Jahre zuständig für die Kindertagesstätten des Paritätischen in Regensburg

- seit 2002 auch Landesbehindertenreferent des Paritätischen in Bayern; in dieser
Funktion auch zuständig für Betreuungsvereine, Schuldner- und Insolvenzberatung, Entwicklung des bayrischen Gesamtplanverfahrens
- Vorstandsmitglied in der LAG Werkstätten für Menschen mit Behinderung und einer
Reihe von verbandsübergreifenden bayerischen Gremien und verbandsinternen
Bundesgremien sowie Gremien und AKs des Sozialministeriums und der bayerischen
Landesbehindertenbeauftragten.

Der "erweiterte Vorstand"

Um die Transparenz der Entscheidungen des Vorstandsgremiums gegenüber Mitgliedern und Bediensteten zu erhöhen, nehmen an den Sitzungen Beiräte aus den Kreisverbänden (Satzung § 12) sowie nach Möglichkeit Dienststellen- und Abteilungsleiter als Berater des Vorstandes teil. Die optimale Sitzungsrunde besteht in der Oberpfalz somit aus fünf Vorstandsmitgliedern, vier Beiräten und einigen Fachberatern, bzw. Dienststellenleitern.

Auszug aus der Satzung des ARV Oberpfalz e. V.:



"... § 11. Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern. Sie werden von der Hauptversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder.

2. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes gewählte Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Dies gilt auch für die Anmeldung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über € 3000.- werden erst nach entsprechendem Vorstandsbeschluß für den Verein verbindlich.

3. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorstandsvorsitzenden. Er legt außerdem die jeweiligen Funktionen und Aufgaben der übrigen Vorstandsmitglieder fest.

4. Der Vorstand kann bei Bedarf Fachberater, Abteilungs- und Sachgebietsleiter ernennen und zu wichtigen Entscheidungen hinzuziehen. Sie werden dadurch jedoch nicht zu Vorstandsmitgliedern nach BGB.

5. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehört insbesondere:

a) Vorbereitung und Einberufung der Hauptversammlung

b) Ausführung der Hauptversammlungs- und Vorstandsbeschlüsse

c) Steuerung der Aktivitäten der Untergliederungen

d) Erlaß und Überwachung von verbandsinternen Richtlinien und Regeln

e) Verwaltung des Vereinsvermögens

f) Abschluß von Rechtsgeschäften

g) Abschluß und Kündigung von Dienstverträgen

h) Verkehr mit anderen Organisationen, Behörden und Einrichtungen

i) Einzelheiten der Aufgabenverteilung regelt gegebenenfalls eine Geschäftsordnung. ..."